Landgericht Düsseldorf, 2002-02-10, 4a O 866/00

4a O 866/00Kantonsgericht10.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 866/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-02-10

Aktenzeichen: 4a O 866/00

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0210.4A.O866.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000,- Euro vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch Wertpapiere, die nach § 234 Abs. 1, 3 BGB zur Sicherheitsleistung geeignet sind, oder durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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