20 S 106/01•Landgericht Düsseldorf, 2002-02-08, 20 S 106/01
Landgericht Düsseldorf, 2002-02-08, 20 S 106/01
20 S 106/01Kantonsgericht08.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 20 S 106/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-08
Aktenzeichen: 20 S 106/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0208.20S106.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 20. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 8.2.2002
durch ihre Richter
für R e c h t erkannt:
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 24.4.2001 -48 C 397/01 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 988,52 EUR nebst 5 % Zinsen seit dem 1.12.2000 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 73 % und der Beklagte zu 27 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 40 % und der Beklagte zu 60 %.
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