4a O 69/01•Landgericht Düsseldorf, 2002-02-05, 4a O 69/01
Landgericht Düsseldorf, 2002-02-05, 4a O 69/01
4a O 69/01Kantonsgericht05.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 69/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-05
Aktenzeichen: 4a O 69/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0205.4A.O69.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 14.000,00 € vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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