Landgericht Düsseldorf, 2002-01-30, 2a O 245/01

2a O 245/01Kantonsgericht30.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 245/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-30

Aktenzeichen: 2a O 245/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0130.2A.O245.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin vom dem Honoraranspruch der Rechtsanwälte Wessing, Königsallee 92 a, 40212 Düsseldorf in Höhe von 566,92 EUR für die Kosten der Abmahnung vom 28. Februar 2001 zu befreien.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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