20 S 287/00•Landgericht Düsseldorf, 2002-01-25, 20 S 287/00
Landgericht Düsseldorf, 2002-01-25, 20 S 287/00
20 S 287/00Kantonsgericht25.01.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 20 S 287/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-25
Aktenzeichen: 20 S 287/00
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0125.20S287.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 20. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 25.01.2002
für Recht erkannt:
Das Versäumnisurteil vom 10.08.2001 wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
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