4a O 447/98•Landgericht Düsseldorf, 2002-01-10, 4a O 447/98
Landgericht Düsseldorf, 2002-01-10, 4a O 447/98
4a O 447/98Kantonsgericht10.01.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 447/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-10
Aktenzeichen: 4a O 447/98
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0110.4A.O447.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 45.000,-- DM (= 23.008,13 €) vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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