4a 0 26/01•Landgericht Düsseldorf, 2001-12-20, 4a 0 26/01
Landgericht Düsseldorf, 2001-12-20, 4a 0 26/01
4a 0 26/01Kantonsgericht20.12.2001
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a 0 26/01 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2001-12-20
Aktenzeichen: 4a 0 26/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:1220.4A0.26.01.01
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 6. März 2000 (Az.: 4 O 26/01) wird in Höhe von 1.422,50 DM nebst 4% Zinsen hieraus seit dem 10. Mai 2000 aufrechterhalten.
Im Übrigen wird es aufgehoben und die Klage abgewiesen.
III.
Die Beklagte trägt die Kosten ihrer Säumnis. Von den weiteren Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten 85 % und der Klägerin 15 % auferlegt.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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