Landgericht Düsseldorf, 2001-12-20, 4a 0 26/01

4a 0 26/01Kantonsgericht20.12.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a 0 26/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-12-20

Aktenzeichen: 4a 0 26/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:1220.4A0.26.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 6. März 2000 (Az.: 4 O 26/01) wird in Höhe von 1.422,50 DM nebst 4% Zinsen hieraus seit dem 10. Mai 2000 auf­rechterhalten.

Im Übrigen wird es aufgehoben und die Klage abgewiesen.

III.

Die Beklagte trägt die Kosten ihrer Säumnis. Von den weiteren Kos­ten des Rechtsstreits werden der Beklagten 85 % und der Klägerin 15 % auferlegt.

IV.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar

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