35 O 152/00•Landgericht Düsseldorf, 2001-12-20, 35 O 152/00
Landgericht Düsseldorf, 2001-12-20, 35 O 152/00
35 O 152/00Kantonsgericht20.12.2001
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 35 O 152/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-12-20
Aktenzeichen: 35 O 152/00
ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:1220.35O152.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 35. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
68.646,19 DM nebst 5 % Zinsen
aus DM 4.278,90 seit dem 10.06.99,
aus DM 1.906,00 seit dem 29.11.99, aus DM 4.367,60 seit dem 29.11.99, aus DM 11.007,50 seit dem 25.03.99, aus DM 7.766,60 seit dem 09.08.99, aus DM 1.526,06 seit dem 12.08.99,
aus DM 4.714,00 seit dem 24.11.98,
aus DM 3.505,00 seit dem 24.08.99,
aus DM 7.130,24 seit dem 08.06.99,
aus DM 4.664,00 seit dem 17.12.99,
aus DM 875,00 seit dem 28.07.99, Är aus DM 3.115,00 seitdem 03.11.99, aus DM 590,00 seit dem 24.11.99, aus DM 708,10 seit dem 13.10.99, sowie aus DM 12.493,00 seit dem 21.05.99
zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 91 %, der Klägerin zu 9 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 80.000,00 DM. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 1.500,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet. Die Sicherheiten können auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.