40 O 97/01•Landgericht Düsseldorf, 2001-11-23, 40 O 97/01
Landgericht Düsseldorf, 2001-11-23, 40 O 97/01
40 O 97/01Kantonsgericht23.11.2001
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 40 O 97/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-23
Aktenzeichen: 40 O 97/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:1123.40O97.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 40. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 10. Kammer für Handelssachen auf die mündliche Verhandlung vom 26.10.2001 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters am Landgericht O und der Handelsrichter B und F
für R e c h t erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin DM 81.540,60 nebst 5 % Zinsen über dem Basissatz seit dem 09.03.2001 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 100.000 ,- , die auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.
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