Landgericht Düsseldorf, 2001-11-15, 4 O 193/99

4 O 193/99Kantonsgericht15.11.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 O 193/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-11-15

Aktenzeichen: 4 O 193/99

ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:1115.4O193.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,-- DM vorläufig voll-streckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin zugelassenen Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

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