38 O 81/01•Landgericht Düsseldorf, 2001-11-09, 38 O 81/01
Landgericht Düsseldorf, 2001-11-09, 38 O 81/01
38 O 81/01Kantonsgericht09.11.2001
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 38 O 81/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-09
Aktenzeichen: 38 O 81/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:1109.38O81.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 12. Oktober 2001
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht x, den
Handelsrichter x und den Handelsrichter x
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000,00 DM vorläufig vollstreckbar
Die Sicherheitsleistung kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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