Landgericht Düsseldorf, 2001-11-09, 38 O 81/01

38 O 81/01Kantonsgericht09.11.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 38 O 81/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-11-09

Aktenzeichen: 38 O 81/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:1109.38O81.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 12. Oktober 2001

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht x, den

Handelsrichter x und den Handelsrichter x

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000,00 DM vorläufig vollstreckbar

Die Sicherheitsleistung kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.