Landgericht Düsseldorf, 2001-09-17, 25 T 628/01

25 T 628/01Kantonsgericht17.09.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 25 T 628/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-09-17

Aktenzeichen: 25 T 628/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0917.25T628.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

In dem Kostenfestsetzungsverfahren

hat die 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß des Amtsgerichts Düsseldorf vom 5. Juli 2001

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht J, den Richter am Landgericht T und die Richterin am Landgericht S am 17. September 2001

beschlossen:

Der angefochtene Beschluß wird abgeändert.

Die von der Klägerin an die Beklagte zu erstattenden Kosten werden auf 1.577,60 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 30. April 2001 festgesetzt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Beschwerdewert: 1.078,80 DM.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.