Landgericht Düsseldorf, 2001-07-04, 2a O 483/00

2a O 483/00Kantonsgericht04.07.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 483/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-07-04

Aktenzeichen: 2a O 483/00

ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0704.2A.O483.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerinnen tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,- DM vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann durch

selbstschuldnerische Bürgschaft einer als

Großbank anerkannten deutschen Bank oder

Sparkasse erbracht werden.

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