Landgericht Düsseldorf, 2001-07-04, 2a O 474/00

2a O 474/00Kantonsgericht04.07.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 474/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-07-04

Aktenzeichen: 2a O 474/00

ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0704.2A.O474.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a. Zivilkammer

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 2 a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf

die mündliche Verhandlung vom 6. Juni 2001

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM. 1.600,00 abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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