24 S 95/01•Landgericht Düsseldorf, 2001-06-19, 24 S 95/01
Landgericht Düsseldorf, 2001-06-19, 24 S 95/01
24 S 95/01Kantonsgericht19.06.2001
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 24 S 95/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-06-19
Aktenzeichen: 24 S 95/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0619.24S95.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 24 . Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 29, Mai 2001 durch den Richter am Landgericht X, die Riehterin Y und den Vorsitzenden Richter am Landgericht Z
für
Recht
erkannt:
Die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers gegen das am 12. Januar, 2001 verkündete Urteil des Amtsgerichts Neuss - 40 C 4573/00 - werden zurückgewiesen. Nach Teilrücknahme der Klage wird das angefochtene Urteil wie folgt abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.710,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 8.9.2000 zu zahlen.
Von den Kosten der ersten Instanz tragen der
Kläger 26% und der Beklagte 74 %. Die Kosten des
Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 11 % und
dem Beklagten zu 89 % auferlegt.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. l ZPO abgesehen.
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