Landgericht Düsseldorf, 2001-06-19, 24 S 95/01

24 S 95/01Kantonsgericht19.06.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 24 S 95/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-06-19

Aktenzeichen: 24 S 95/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0619.24S95.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 24 . Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 29, Mai 2001 durch den Richter am Landgericht X, die Riehterin Y und den Vorsitzenden Richter am Landgericht Z

für

Recht

erkannt:

Die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers gegen das am 12. Januar, 2001 verkündete Urteil des Amtsgerichts Neuss - 40 C 4573/00 - werden zurückgewiesen. Nach Teilrücknahme der Klage wird das angefochtene Urteil wie folgt abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.710,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 8.9.2000 zu zahlen.

Von den Kosten der ersten Instanz tragen der

Kläger 26% und der Beklagte 74 %. Die Kosten des

Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 11 % und

dem Beklagten zu 89 % auferlegt.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. l ZPO abgesehen.

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