4 O 128/00•Landgericht Düsseldorf, 2001-05-31, 4 O 128/00
Landgericht Düsseldorf, 2001-05-31, 4 O 128/00
4 O 128/00Kantonsgericht31.05.2001
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 128/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-05-31
Aktenzeichen: 4 O 128/00
ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0531.4O128.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 5. April 2001 durch den Richter am Oberlandesgericht x, den Richter am Landgericht x und die Richterin am Landgericht x
für R e c h t erkannt:
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
III.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
14.000,- DM vollstreckbar.
Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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