Landgericht Düsseldorf, 2001-05-23, 23 S 337/01

23 S 337/01Kantonsgericht23.05.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 23 S 337/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-05-23

Aktenzeichen: 23 S 337/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0523.23S337.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 23. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 2.5.2001

für Recht erkannt:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 21.6.2000 verkündete Urteil des Amtsgerichts Langenfeld teil-weise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Klage und Widerklage werden abgewiesen.

Die weitergehende Berufung sowie die Anschlussberufung werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen der Kläger zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.

Von der Darstellung des Tatbestands wird gem. § 543 Abs. l ZPO abgesehen.

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