Landgericht Düsseldorf, 2001-04-18, 12 O 97/99

12 O 97/99Kantonsgericht18.04.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 97/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-04-18

Aktenzeichen: 12 O 97/99

ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0418.12O97.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat das Landgericht Düsseldorf, 12. Zivilkammer, auf die mündliche Verhandlung vom 14. März 2001 durch den Vorsitzenden Richter am LandgerichtA, den Richter am Landgericht B und die Richterin C

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.300,00 DM. Den Beklagten wird nachgelassen, die Sicherheitsleistung durch die Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse zu erbringen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.