Landgericht Düsseldorf, 2001-04-04, 2 a O 437/00

2 a O 437/00Kantonsgericht04.04.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2 a O 437/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-04-04

Aktenzeichen: 2 a O 437/00

ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0404.2A.O437.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a. Zivilkammer

Tenor

Die .Beklagte wird verurteilt, durch schriftliche Erklärung die Internetdomain X gegenüber der zuständigen Vergabestelle, Frankfurt/Main, freizugeben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits .

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.300,-- DM vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer als Großbank anerkannten deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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