25T59_01•Landgericht Düsseldorf, 2001-03-16, 25T59_01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 25T59_01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-03-16
Aktenzeichen: 25T59_01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0316.25T59.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Langenfeld vom 18. September 2000 dahingehend abgeändert wird, dass die angeblichen Rechte der Schuldnerin gegen die Drittschuldnerin, insbesondere die Nutzungsrechte aus der Registrierung der hier von der Drittschuldnerin erteilten Domain X nach Maßgabe des mit der Drittschuldnerin geschlossenen Vertrages, sowie das Recht auf Verlängerung der Domain-Registrierung, nur so lange gepfändet werden, bis der Anspruch der Gläubigerin gedeckt ist.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Schuldnerin auferlegt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.