11 O 673/00•Landgericht Düsseldorf, 2001-03-08, 11 O 673/00
Landgericht Düsseldorf, 2001-03-08, 11 O 673/00
11 O 673/00Kantonsgericht08.03.2001
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 11 O 673/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-03-08
Aktenzeichen: 11 O 673/00
ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0308.11O673.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhand-lung vom 8. Februar 2001 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht x als Einzelrichter
für R e c h t erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 3.000,-- ab-zuwenden, wenn der Beklagte vor Beginn der Vollstreckung nicht Sicher-heit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheitsleistungen können auch durch selbstschuldnerische Bürg-schaft einer großen Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.