3 O 442/98•Landgericht Düsseldorf, 2001-01-25, 3 O 442/98
Landgericht Düsseldorf, 2001-01-25, 3 O 442/98
3 O 442/98Kantonsgericht25.01.2001
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 3 O 442/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-01-25
Aktenzeichen: 3 O 442/98
ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0125.3O442.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 18. Dezember 2000 durch den Richter am Landgericht x als Einzelrichter
für R e c h t erkannt:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 60.700,00 DM riebst 4 % Zinsen seit dem 30. Dezember 1998 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger 40/100 und der Beklagte 60/100.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch die Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und/oder Steuerbürgin zugelassenen Bank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
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