12 O 299/99•Landgericht Düsseldorf, 2001-01-24, 12 O 299/99
Landgericht Düsseldorf, 2001-01-24, 12 O 299/99
12 O 299/99Kantonsgericht24.01.2001
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 12 O 299/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-01-24
Aktenzeichen: 12 O 299/99
ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0124.12O299.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Vors. Richter am Landgericht Neiseke, Richter am Landgericht Dr. Wirtz, Richter Gmelin
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 12.01.2000 wird aufrechterhalten.
Der Beklagten werden auch die weiteren Kosten
des Rechtsstreits auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheit kann auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung der Sicherheit fortgesetzt werden.
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