4 O 125/00•Landgericht Düsseldorf, 2001-01-11, 4 O 125/00
Landgericht Düsseldorf, 2001-01-11, 4 O 125/00
4 O 125/00Kantonsgericht11.01.2001
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 125/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-01-11
Aktenzeichen: 4 O 125/00
ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0111.4O125.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500,-- DM abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in der gleichen Höhe leistet.
Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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