Landgericht Düsseldorf, 2001-01-11, 4 O 125/00

4 O 125/00Kantonsgericht11.01.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 O 125/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-01-11

Aktenzeichen: 4 O 125/00

ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0111.4O125.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500,-- DM abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in der gleichen Höhe leistet.

Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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