Landgericht Düsseldorf, 2000-11-08, 2a O 192/00

2a O 192/00Kantonsgericht08.11.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 192/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-11-08

Aktenzeichen: 2a O 192/00

ECLI: ECLI:DE:LGD:2000:1108.2A.O192.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt,

es zu unterlassen, den Namen „ad-acta.de“ als Domain-Namen im Internet für eine Homepage reservieren zu lassen und zu benutzen;

gegenüber der XXX in die Löschung des Domain-Namens „ad-acta.de“ einzuwilligen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

108.000,-- DM vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.