2 a O 109/00•Landgericht Düsseldorf, 2000-10-25, 2 a O 109/00
Landgericht Düsseldorf, 2000-10-25, 2 a O 109/00
2 a O 109/00Kantonsgericht25.10.2000
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2 a O 109/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-10-25
Aktenzeichen: 2 a O 109/00
ECLI: ECLI:DE:LGD:2000:1025.2A.O109.00.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2 a Zivilkammer
Tenor
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits und der Streitverkündung hat
Die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
in Höhe von jeweils DM 300,00 abwenden, wenn nicht die
Klägerin oder die Streithelferin vor der Vollstreckung Sicherheit
in gleicher Höhe leisten.
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