4 O 100/99•Landgericht Düsseldorf, 2000-02-22, 4 O 100/99
Landgericht Düsseldorf, 2000-02-22, 4 O 100/99
4 O 100/99Kantonsgericht22.02.2000
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 100/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-02-22
Aktenzeichen: 4 O 100/99
ECLI: ECLI:DE:LGD:2000:0222.4O100.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 304.377,-- DM nebst 4 % Zinsen
hieraus seit dem 1. April 1998 zu zahlen.
II.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
III.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten als Gesamtschuldner 64 % und die Klägerin 36 % zu tragen.
IV.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 351.000,-- DM und für die Be-klagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000,-- DM vorläufig vollstreckbar.
Die jeweilige Sicherheit kann auch durch die unbe-dingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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