2b O 121/99•Landgericht Düsseldorf, 1999-12-21, 2b O 121/99
Landgericht Düsseldorf, 1999-12-21, 2b O 121/99
2b O 121/99Kantonsgericht21.12.1999
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2b O 121/99
Entscheidungsdatum: 1999-12-21
Aktenzeichen: 2b O 121/99
ECLI: ECLI:DE:LGD:1999:1221.2B.O121.99.00
Spruchkörper: 2b. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 2 b Zivilkammer des Landgerichtes Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 9. November 1999
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 450,00 DM zu zahlen.
2..
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.