Landgericht Düsseldorf, 1999-12-03, 45 StL 12/97

45 StL 12/97Kantonsgericht03.12.1999

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 45 StL 12/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-12-03

Aktenzeichen: 45 StL 12/97

ECLI: ECLI:DE:LGD:1999:1203.45STL12.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen

Tenor

Gegen den Berufsangehörigen wird wegen Berufspflichtverletzung eine Warnung ausgesprochen .

Der Berufsangehörige trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschriften:

§§ 57 Abs. 1 und Abs. 2, 89, 90 StBerG

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