6 O 191/99•Landgericht Düsseldorf, 1999-11-09, 6 O 191/99
Landgericht Düsseldorf, 1999-11-09, 6 O 191/99
6 O 191/99Kantonsgericht09.11.1999
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 6 O 191/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-11-09
Aktenzeichen: 6 O 191/99
ECLI: ECLI:DE:LGD:1999:1109.6O191.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6 . Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
23.095,44 DM nebst 4 % Zinsen aus 21.168,-- DM
seit dem 6. September 19 94 und aus 1.921,44 DM
seit dem 10. Februar 1995 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der
Kläger 30 % und der Beklagte 10 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den
Kläger jedoch nur gegen Sicherheit in Höhe von
31.500,-- DM. Der Kläger darf die Vollstreckung
des Beklagten durch Leistung einer Sicherheit
in Höhe von 1.000,-- DM abwenden, wenn nicht
der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit
in gleicher Höhe leistet.
Der Kläger darf die Sicherheit durch Bürgschaft
einer deutschen Großbank erbringen.
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