Landgericht Düsseldorf, 1999-09-23, 4 O 44/99

4 O 44/99Kantonsgericht23.09.1999

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 O 44/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-09-23

Aktenzeichen: 4 O 44/99

ECLI: ECLI:DE:LGD:1999:0923.4O44.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3500,- DM vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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