4 O 263/98•Landgericht Düsseldorf, 1999-09-02, 4 O 263/98
Landgericht Düsseldorf, 1999-09-02, 4 O 263/98
4 O 263/98Kantonsgericht02.09.1999
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 263/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-09-02
Aktenzeichen: 4 O 263/98
ECLI: ECLI:DE:LGD:1999:0902.4O263.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000,-- DM vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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