Landgericht Düsseldorf, 1999-09-02, 4 O 263/98

4 O 263/98Kantonsgericht02.09.1999

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 O 263/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-09-02

Aktenzeichen: 4 O 263/98

ECLI: ECLI:DE:LGD:1999:0902.4O263.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000,-- DM vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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