Landgericht Düsseldorf, 1999-07-22, 4­ O 60/98

4­ O 60/98Kantonsgericht22.07.1999

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4­ O 60/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-07-22

Aktenzeichen: 4­ O 60/98

ECLI: ECLI:DE:LGD:1999:0722.4O60.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 19.000,-- DM vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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