4 O 295/95•Landgericht Düsseldorf, 1999-04-20, 4 O 295/95
Landgericht Düsseldorf, 1999-04-20, 4 O 295/95
4 O 295/95Kantonsgericht20.04.1999
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 295/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-04-20
Aktenzeichen: 4 O 295/95
ECLI: ECLI:DE:LGD:1999:0420.4O295.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Beklagte wird verurteilt,
an die Klägerin 139.592,28 DM zuzüglich Zinsen
-
von DM 8.460,00 seit dem 1. Februar 1987,
-
von DM 12.600,00 seit dem 1. Februar 1988,
-
von DM 37.245,72 seit dem 1. Februar 1989,
-
von DM 46.372,74 seit dem 1. Februar 1990,
-
von DM 34.913,82 seit dem 1. Februar 1991,
jeweils in Höhe von 3,5 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz,
seit dem 1. Januar 1999 in Höhe von 3,5 % über dem Basiszinssatz
der Deutschen Bundesbank abzüglich am 12. Oktober 1995 gezahlter
6.979,61 DM zu zahlen.
II.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
III.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten in Höhe von
60 % auferlegt, in Höhe von 40 % hat sie die Klägerin zu tragen.
IV.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
250.000,00 DM vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte gegen Sicher-
heitsleistung in Höhe von 6000,00 DM. Die Sicherheiten können auch
durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen,
als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht
werden.
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