4 O 471/97•Landgericht Düsseldorf, 1999-01-19, 4 O 471/97
Landgericht Düsseldorf, 1999-01-19, 4 O 471/97
4 O 471/97Kantonsgericht19.01.1999
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 471/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-01-19
Aktenzeichen: 4 O 471/97
ECLI: ECLI:DE:LGD:1999:0119.4O471.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
für R e c h t erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 18.000,-- DM vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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