Landgericht Düsseldorf, 1999-01-19, 4 O 471/97

4 O 471/97Kantonsgericht19.01.1999

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 O 471/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-01-19

Aktenzeichen: 4 O 471/97

ECLI: ECLI:DE:LGD:1999:0119.4O471.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 18.000,-- DM vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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