Landgericht Düsseldorf, 1999-01-13, 11 O 247/93

11 O 247/93Kantonsgericht13.01.1999

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 O 247/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-01-13

Aktenzeichen: 11 O 247/93

ECLI: ECLI:DE:LGD:1999:0113.11O247.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutrei-benden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die Bürgschaft einer großen deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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