Landgericht Düsseldorf, 1998-12-23, 12 O 167/98

12 O 167/98Kantonsgericht23.12.1998

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 167/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-12-23

Aktenzeichen: 12 O 167/98

ECLI: ECLI:DE:LGD:1998:1223.12O167.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.001,-- DM zuzüglich 4 % Zinsen seit dem 8. Mai 1998 zu zahlen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.500,-- DM.

Die Sicherheitsleistung darf durch Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.

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