21 S 685/97•Landgericht Düsseldorf, 1998-10-01, 21 S 685/97
Landgericht Düsseldorf, 1998-10-01, 21 S 685/97
21 S 685/97Kantonsgericht01.10.1998
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 21 S 685/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-10-01
Aktenzeichen: 21 S 685/97
ECLI: ECLI:DE:LGD:1998:1001.21S685.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 29. Oktober 1998 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 56 C 4607/97 - teilweise abgeändert.
Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 21. Mai 1997 wird mit der Maß-gabe aufrechterhalten, daß auf den ausgeurteilten Betrag in Höhe von 7.072,50 DM lediglich 4 % Zinsen seit dem 5. März 1997 zu zahlen sind.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Das weitergehende Rechtsmittel wurde zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.
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