21 S 491/97•Landgericht Düsseldorf, 1998-03-26, 21 S 491/97
Landgericht Düsseldorf, 1998-03-26, 21 S 491/97
21 S 491/97Kantonsgericht26.03.1998
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 21 S 491/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-03-26
Aktenzeichen: 21 S 491/97
ECLI: ECLI:DE:LGD:1998:0326.21S491.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 9. Juni 1997 - 55 C 20145/96 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagten 136,04 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 11.03.1997 zu zahlen.
Im übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster In stanz haben die Beklagten zu jeweils 22,5 % und der Kläger zu 55 % zu tragen.
Die: Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten zu jeweils 23 % und der Klä ger zu 54 % zu tragen.
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