4 O 366/97•Landgericht Düsseldorf, 1998-01-15, 4 O 366/97
Landgericht Düsseldorf, 1998-01-15, 4 O 366/97
4 O 366/97Kantonsgericht15.01.1998
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 366/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-01-15
Aktenzeichen: 4 O 366/97
ECLI: ECLI:DE:LGD:1998:0115.4O366.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
für R e c h t :
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 DM vorläufig voll-streckbar. Die Sicherheit kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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