Landgericht Düsseldorf, 1998-01-15, 4 O 366/97

4 O 366/97Kantonsgericht15.01.1998

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 O 366/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-01-15

Aktenzeichen: 4 O 366/97

ECLI: ECLI:DE:LGD:1998:0115.4O366.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

für R e c h t :

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 DM vorläufig voll-streckbar. Die Sicherheit kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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