Landgericht Düsseldorf, 1997-12-04, 4 O 343/07

4 O 343/07Kantonsgericht04.12.1997

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 O 343/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-12-04

Aktenzeichen: 4 O 343/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:1997:1204.4O343.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstelle-rin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antrag-stellerin kann die Zwangsvollstreckung des Antrags-gegners durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500,00 DM abwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheiten können auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bun-desrepublik Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse er-bracht werden.

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