4 O 343/07•Landgericht Düsseldorf, 1997-12-04, 4 O 343/07
Landgericht Düsseldorf, 1997-12-04, 4 O 343/07
4 O 343/07Kantonsgericht04.12.1997
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 343/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-12-04
Aktenzeichen: 4 O 343/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:1997:1204.4O343.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstelle-rin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antrag-stellerin kann die Zwangsvollstreckung des Antrags-gegners durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500,00 DM abwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheiten können auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bun-desrepublik Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse er-bracht werden.
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