Landgericht Düsseldorf, 1997-03-13, 4 O 31/97

4 O 31/97Kantonsgericht13.03.1997

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 O 31/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-03-13

Aktenzeichen: 4 O 31/97

ECLI: ECLI:DE:LGD:1997:0313.4O31.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000,00 DM abwen-den, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheit kann auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines als Zoll- und/oder Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.

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