4 O 29/96•Landgericht Düsseldorf, 1996-09-24, 4 O 29/96
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 29/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-09-24
Aktenzeichen: 4 O 29/96
ECLI: ECLI:DE:LGD:1996:0924.4O29.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die einstweilige Vefügung vom 2. Februar 1996 wird bestätigt.Die weiteren Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegner als Gesamtschuldner.
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