4 O 263/96•Landgericht Düsseldorf, 1996-09-24, 4 O 263/96
Landgericht Düsseldorf, 1996-09-24, 4 O 263/96
4 O 263/96Kantonsgericht24.09.1996
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 263/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-09-24
Aktenzeichen: 4 O 263/96
ECLI: ECLI:DE:LGD:1996:0924.4O263.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
für Recht erkannt:
I.
Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
II.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Antragsteller darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.500,-- DM abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe leistet.
Den Parteien wird nachgelassen, Sicherheit auch durch unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Bundesgebiet ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin anerkannten Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
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