Landgericht Düsseldorf, 1996-09-17, 4 O 50/96

4 O 50/96Kantonsgericht17.09.1996

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 O 50/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-09-17

Aktenzeichen: 4 O 50/96

ECLI: ECLI:DE:LGD:1996:0917.4O50.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

III.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 13.000,-- DM vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, Sicherheit auch durch die unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Bundesgebiet ansässigen, als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.

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