24 S 396/94•Landgericht Düsseldorf, 1994-12-20, 24 S 396/94
Landgericht Düsseldorf, 1994-12-20, 24 S 396/94
24 S 396/94Kantonsgericht20.12.1994
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 24 S 396/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-12-20
Aktenzeichen: 24 S 396/94
ECLI: ECLI:DE:LGD:1994:1220.24S396.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
hat die 24. Zivikammer des Landgerichts Düsseldorf auf
die mündliche Verhandlung vom 29. November 1994 durch den
Vorsitzenden Richter am Landgericht X sowie
die Richter am Landgericht X und X
für R e c h t erkannt:
Auf die Berufung der Beklagten wird das am
- Juli 1994 verkündete Teilanerkenntnis-
und Schluß-Urteil des Amtsgericht Düssel-
dorf (44 C 5266/94) teilweise abgeändert
und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner
verurteilt, an die Kläger 2.439,20 DM
nebst 4 % Zinsen seit dem 29.10.1993 zu
zahlen.
Es wird festgestellt, daß die Kläger nicht
verpflichtet sind, Einbauten der Beklagten
bei deren Auszug zu übernehmen und finan-
ziell abzulösen.
Im übrigen wird der Feststellungsantrag
abgewiesen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berufung der Kläger wird zurückgewie-
sen.
Von den Kosten des Rechtsstreits in erster
Instanz werden den Klägern 1/3, den Be-
klagten 2/3, von denen des Berufungs-
verfahrens den Klägern 97/100, den Beklag-
ten 3/100 auferlegt.
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