Landgericht Düsseldorf, 1994-12-07, 11 O 285/94

11 O 285/94Kantonsgericht07.12.1994

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 O 285/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-12-07

Aktenzeichen: 11 O 285/94

ECLI: ECLI:DE:LGD:1994:1207.11O285.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung darf durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.

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