Landgericht Düsseldorf, 1994-11-23, 33 O 204/03

33 O 204/03Kantonsgericht23.11.1994

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 33 O 204/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-11-23

Aktenzeichen: 33 O 204/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:1994:1123.33O204.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 54.893.863,17 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 30.10.1993 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 58.500.000,-- DM vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung darf durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen Sparkasse oder Bank erbracht werden.

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