33 O 204/03•Landgericht Düsseldorf, 1994-11-23, 33 O 204/03
Landgericht Düsseldorf, 1994-11-23, 33 O 204/03
33 O 204/03Kantonsgericht23.11.1994
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 33 O 204/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-11-23
Aktenzeichen: 33 O 204/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:1994:1123.33O204.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 54.893.863,17 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 30.10.1993 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 58.500.000,-- DM vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung darf durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen Sparkasse oder Bank erbracht werden.
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