2 O 190/87•Landgericht Düsseldorf, 1994-03-16, 2 O 190/87
Landgericht Düsseldorf, 1994-03-16, 2 O 190/87
2 O 190/87Kantonsgericht16.03.1994
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2 O 190/87 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-03-16
Aktenzeichen: 2 O 190/87
ECLI: ECLI:DE:LGD:1994:0316.2O190.87.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klägerin hat 96, 09 % und die Beklagte hat 3,91 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.500,-- DM und für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 45.000,-- DM vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann durch Bürgschaft einer Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
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